HSE - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Für die Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung wurde als Rechtsgrundlage für ALLE Tätigkeiten im Arbeitsrecht das Arbeitsschutzgesetz wurden die Pflichten des Arbeitgebers gem. § 3 ff Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erlassen. Dieses verpflichtet Sie alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und zur Gefährdungsfeststellung rechtsverbindlich zu ergreifen, die geeignete Organi-sation zu erstellen und vieles mehr. Dies alles ist in nationalen und länderspezifischen Gesetzen und Verordnungen festgelegt worden und muss erfüllt werden.
Ihre Vorteile
- keine reine Beratung, sondern Fokus auf Umsetzungsmanagement
- temporär und flexibel einsetzbare Top-Managementkapazität für konkrete Projekte
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Wie können Wir unterstützen?
Durch systematische Integration des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes in Ihre unternehmerischen Entscheidungen optimieren Wir zusammen mit Ihnen die betrieblichen Abläufe mit dem Ziel:
- Hohe Mitarbeiterzufriedenheit durch integrativen Arbeits- und Gesundheitsschutz (ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, adäquate Vorsorge)
- Sichere Arbeitsverfahren und Abläufe durch zielgerichtete Gefährdungsbeurteilung
- Integrierte Schulungs- und Trainingsveranstaltungen
- Weniger Unfälle reduzieren die Entgeltfortzahlungen und bringen Nachlässe beim BG-Beitrag
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches oder telefonisches Gespräch zur Verfügung, ein für Sie individuelles Angebot erstellen wir gerne im Anschluss.