HSE - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Für die Wahrnehmung der unternehmerischen Verantwortung wurde als Rechtsgrundlage für ALLE Tätigkeiten im Arbeitsrecht das Arbeitsschutzgesetz wurden die Pflichten des Arbeitgebers gem. § 3 ff Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erlassen. Dieses verpflichtet Sie alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und zur Gefährdungsfeststellung rechtsverbindlich zu ergreifen, die geeignete Organi-sation zu erstellen und vieles mehr. Dies alles ist in nationalen und länderspezifischen Gesetzen und Verordnungen festgelegt worden und muss erfüllt werden.

Ihre Vorteile

  • keine reine Beratung, sondern Fokus auf Umsetzungsmanagement
  • temporär und flexibel einsetzbare Top-Managementkapazität für konkrete Projekte

 

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Wie können Wir unterstützen?

Durch systematische Integration des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes in Ihre unternehmerischen Entscheidungen optimieren Wir zusammen mit Ihnen die betrieblichen Abläufe mit dem Ziel:

  • Hohe Mitarbeiterzufriedenheit durch integrativen Arbeits- und Gesundheitsschutz (ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, adäquate Vorsorge)
  • Sichere Arbeitsverfahren und Abläufe durch zielgerichtete Gefährdungsbeurteilung
  • Integrierte Schulungs- und Trainingsveranstaltungen
  • Weniger Unfälle reduzieren die Entgeltfortzahlungen und bringen Nachlässe beim BG-Beitrag

 

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches oder telefonisches Gespräch zur Verfügung, ein für Sie individuelles Angebot erstellen wir gerne im Anschluss.

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