Arbeitsrecht für Disponenten – Inhouse-Seminare & Workshops

Haben Ihre Disponenten belastbare und aktuelle Kenntnisse im Arbeitsrecht? Informieren Sie sich jetzt über unsere praxis- und lösungsorientierten Inhouse-Seminare und Workshops „Arbeitsrecht für Disponenten“.
 

Ziele vom Arbeitsrecht für Personaldisponenten

  • Vermittlung von arbeitsrechtlichem Know-How
  • Erweiterung der Führungskompetenzen durch die arbeitsrechtliche Komponente
     

Nutzen vom Arbeitsrecht für Personaldisponenten

  • Erlernen von Vermeidungs-, Deeskalations- und Lösungsstrategien
  • Fachliches Betrachten der aktuellen Besonderheiten im Unternehmen

 

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Ihre Personaldisponenten brauchen heute mehr denn je belastbare und aktuelle Kenntnisse im Arbeitsrecht. Die CSCP AG und die mit uns kooperierenden Anwälte der HGB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zeigen Ihnen und Ihren Angestellten in den Inhouse-Seminaren Arbeitsrecht für Personaldisponenten nicht nur die juristischen Fallstricke, sondern präsentieren zugleich alltagstaugliche Vermeidungs-, Deeskalations- und Lösungsstrategien.

Arbeitnehmerfreundliche Gerichtsurteile sind in aller Munde und im Internet für jeden leicht auffindbar. Doch häufig lässt sich aus einem vermeintlich arbeitnehmerfreundlichen Urteil auch ableiten, was der Arbeitgeber hätte unternehmen können, um den Fall für sich zu entscheiden.

Zu einer erfolgreichen Mitarbeiterführung gehört daher fortdauernd die arbeitsrechtliche Komponente. In schwierigen Führungssituationen müssen Sie daher nicht nur sozial kompetent, sondern auch juristisch korrekt agieren.

Die CSCP AG in Kooperation mit HGB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vermittelt Ihnen und Ihren Mitarbeitern in diesem Lehrgang das arbeitsrechtliche Know-how und hilft Ihnen, Entscheidungen zu treffen, die sowohl für Ihre Mitarbeiter nachvollziehbar als auch einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung standhalten.

 

Seminarinhalte – individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten

Die Seminarinhalte orientieren sich dabei am Beschäftigungszyklus der Mitarbeiter - von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung - und werden jeweils für Ihr Unternehmen individualisiert. So berücksichtigen wir selbstverständlich die bei Ihnen anwendbare branchenspezifische Gesetzgebung oder Tarifverträge als auch unternehmensspezifische Betriebsvereinbarungen oder Richtlinien.

Gerne gehen wir hierbei auch auf aktuelle Besonderheiten in Ihrem Unternehmen – wie eine laufende oder bevorstehende Restrukturierung, Wachstumsphase, Fusion oder Spaltung – ein.
 

Workshops – praxisorientiert & nachhaltig

Als zweites Modul bieten wir nach dem Seminar zusätzliche Workshops an, um die neu erlernten Handlungsalternativen zu vertiefen, gegeneinander abzuwägen und anschließend in die betriebliche Übung zu überführen. In diesen Workshops entwickeln wir mit Ihren Mitarbeitern gemeinsam – ggf. anhand der bei Ihnen existierenden Vorlagen und Erfahrungswerte – Muster und Checklisten für Absagen, Arbeitsverträge, Abmahnungen etc.

Dieser praxisorientierte Ansatz unterscheidet unsere kundenspezifischen Inhouse-Seminare von denen unzähliger Bildungsträger.
 

Individual- und Kollektivarbeitsrecht

Die Teilnehmer verfügen nach dem Seminar über die wichtigsten Kenntnisse des Individual- und Kollektivarbeitsrechts und sind durch die Workshops auf die Umsetzung im Tagesgeschäft bestens vorbereitet.

So machen wir Sie und Ihr Team nachhaltig fit im Arbeitsrecht, stärken dadurch Ihre Arbeitgeberrechte und minimieren Risiken.

Besteht darüber hinaus ein Bedarf, beispielsweise anlässlich der Einführung neuer Prozesse oder Umstrukturierung, stehen wir Ihnen auch gerne weiterhin zur Seite. Vereinbaren Sie jederzeit einen Termin mit uns.

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